Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gesellschaft österreichischer Kinderdörfer ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, Seite 1, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://kinderdoerfer.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Gesellschaft österreichischer Kinderdörfer ist bestrebt, ihre Webseite entsprechend der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) anzupassen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.01.2021 nach einer ausführlichen Evaluierung durch externe, zertifizierte ExpertInnen für Barrierefreiheit im Web erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Die Inhalte und Services auf dieser Webseite werden laufend geprüft, verbessert und ausgebaut. Dabei ist uns die Zugänglichkeit und Bedienbarkeit unserer Angebote ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Webseite hindern, so bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Bei Mitteilungen und Anregungen per Email verwenden Sie bitte den Betreff „Meldung einer Barriere in der Website kinderdoerfer.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt
Gesellschaft Österreichischer Kinderdörfer
Telefonnummer: 01/512 52 05
E-Mail: office@kinderdoerfer.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.