Unsere Kontrollinstanzen

Wir möchten Ihnen einen kurzen Einblick in unsere Kontrollinstanzen geben, um zu zeigen, dass Ihre Spende bei uns auch gut eingesetzt wird. Im Folgenden lesen Sie, was Fachaufsicht, Volksanwaltschaft, Bewohner*innenvertretung, Spendegütesiegel und Wirtschaftsprüfer bei uns kontrollieren.

Um sicher zu stellen, dass unsere Einrichtungen fachlich gut und im Sinne des jeweils gültigen Kinder- & Jugendhilfegesetzes der einzelnen Bundesländer tätig sind, gibt es unangekündigte Einschauen durch die Fachaufsicht der jeweiligen Landesregierungen. Bei Situationen die vom Alltag abweichen, werden darüber hinaus entsprechende Meldungen getätigt und selbst bei der Auswahl der Mitarbeiter*innen gibt es durch die Fachaufsicht eine zusätzliche Kontrolle die auf Qualifikation und Werdegang achtet.

Die Volksanwaltschaft führt eine präventive Menschenrechtskontrolle durch und sieht sich selbst als das „Menschenrechtshaus“ in Österreich. Kontrolliert werden Einrichtungen, an denen Menschen Gefahr laufen, ihrer Freiheit beraubt zu werden. Das kann in Justizanstalten, Pflegeheimen, psychiatrischen Einrichtungen, aber eben auch in Wohngemeinschaften für Kinder und Jugendliche wie wir sie führen, passieren. Die Kontrollen erfolgen unangekündigt und die  Volksanwaltschaft hat dabei das Recht, alles anzusehen und sowohl mit Mitarbeiter*innen als auch mit bei uns lebenden Kindern und Jugendlichen zu sprechen.

Die Bewohnervertretung kontrolliert die Einhaltung des Heimaufenthaltsgesetzes und überprüft im Zuge ihrer Kontrollen vor allem die Dokumentation der Medikationsgebarung der untergebrachten Kinder und Jugendlichen.

Im vergangenen Jahren hatten wir mehrfach Kontrollen eben genannter Instanzen und freuen uns, dass im Großen und Ganzen durchwegs positive Prüfberichte formuliert wurden. So zuletzt auch durch die Volksanwaltschaft:

Brief Volksanwaltschaft

Das Spendengütesiegel erhalten Organisationen nur nach strenger und umfangreicher Prüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Hier wird die Arbeitsweise von Organisationen geprüft und sichergestellt, dass Spenden tatsächlich bei ihrer Bestimmung ankommen. Im Zuge der Prüfung für die Spendenabsetzbarkeit, die ebenfalls von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer durchgeführt wird, wird untersucht, ob der Verwaltungsaufwand einer Organisation 10% der Spendeneinnahmen nicht übersteigt.

Als Träger des Spendegütesiegels und als Organisation, die sich auf der Liste der begünstigten Spendenempäfnger zu Absetzbareit von Spenden befindet, können wir gewährleisten, dass alle von uns gesammelten Spenden auch dem entsprechenden Zweck zugeführt werden.

Für uns ist es wichtig, dass unsere Unterstützer*innen ein gutes Gefühl haben uns zu helfen. Und das können wir hoffentlich durch die eben beschriebenen Kontrollinstanzen verstärken. Wir bedanken uns nochmals herzlichst für Ihre Unterstützung im vergangenen Jahr und bitten gleichzeitig: Helfen Sie uns weiter!

Ihr Prof. Erik Hanke